Rechtsanwalt Rohleder ist
Fachanwalt fü,r Erbrecht und daher spezialisiert in
sämtlichen Fragen rund um den Erbfall, z.B.
Erbansprüche,
Pflichtteilsansprüche,
Erbauseinandersetzungen. Selbstverständlich berät
er Sie auch in Fragen der Gestaltung von
letztwilligen Verfügungen, z.B. Testamenten,
Erbverträgen.
Darüberhinaus bearbeitet er
außergerichtlich wie gerichtlich zivilrechtliche
Mandate, insbesondere in Vertrags- Verkehrsunfall-
und Arbeitrechtsangelegenheiten.
Rechtsanwalt Rohleder ist
zugelassen bei der Anwaltskammer Düsseldorf und vertretungsberechtigt bei allen deutschen
Amtsgerichten, Landgerichten und
Oberlandesgerichten sowie allen deutschen
Gerichten der Arbeits-, Verwaltungs-, Sozial- und
Finanzgerichtsbarkeit.
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